Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen


Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn Sie einen für die Dauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung besitzen.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Forschungsvorhabens, aber höchstens für ein Jahr erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.

Wird der Antrag auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet gestellt und ist der Aufenthaltstitel des anderen Mitgliedstaats weiterhin gültig, gelten der Aufenthalt und die Beschäftigung im Bundesgebiet ab der Einreise für bis zu 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen als erlaubt, bevor über Ihren Antrag entschieden wird.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.


Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Der Antrag kann auch bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden, der Ihren Antrag  an die zuständige Ausländerbehörde weiterleitet.


Bearbeitungsdauer

etwa 6 bis 8 Wochen


Fristen


Formulare


Weiterführende Informationen

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ des  Portals der Bundesregierung.

Telefon: +49 30 1815-1111

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

30.06.2023

Zuständigkeit

die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


Ansprechpunkt

die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt