Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 19c Absatz 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung (ZuwZLVO M-V)
Weiterführende Informationen
- Informationen für Fachkräfte auf dem Portal “Make it in Germany“ der Bundesregierung
- Informationen zum Erhalt der Niederlassungserlaubnis auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (deutsch)
Fachlich freigegeben am
11.09.2026Gebühr
Gebühr
100 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.
Gebühr
98 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Zweckwechsel: Wenn Sie eine bestehende Aufenthaltserlaubnis ändern, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, mit der Sie als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn angestellt sind.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Hinweise (Besonderheiten)
Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.
Volltext
Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:
- der Bund
- die Bundesländer
- Gemeinden
Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn
- Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
- im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.
Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt