Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn: Verlängerung beantragen


Volltext

Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen und sich zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet aufhalten, verfügen Sie in der Regel über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet und Sie Ihren Dienst im Bundesgebiet fortsetzen wollen.

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis sollten Sie spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Für die Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Das bedeutet, dass Sie sich weiterhin in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn befinden und sich zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland aufhalten möchten.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach der geplanten Dauer Ihrer Dienstverrichtung.

Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich.

Unter Umständen wurden Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Ist dies der Fall, muss dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

Wenn Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Dienstpflichten bei einem deutschen Dienstherrn sind, haben Sie Anspruch auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis). Hierbei wird von der Voraussetzung, mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet zu haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen nachweisen zu müssen, abgesehen.


Handlungsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 19c Abs. 4 AufenthG


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.


Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:


Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen


Fristen


Formulare


Weiterführende Informationen

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Telefon: +49 30 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr


Zuständigkeit

die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde


Ansprechpunkt

die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.08.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt