Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.04.2025;20.04.2026

Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

Gebühr
50 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und noch keinen Studienplatz haben, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Möglich ist auch, dass Sie diese Voraussetzungen innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erwerben.

Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.

Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu 2 Wochen möglich.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.


Zuständigkeit

die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde


Hinweise (Besonderheiten)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt