Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

25.04.2025;20.04.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

Gebühr
50 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.


Hinweise (Besonderheiten)

Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen können Sie die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers nutzen.


Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.

Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Das sind

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist befristetet.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 140 Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.


Zuständigkeit

die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt