Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte erhalten


Volltext

Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation 

Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.


Verfahrensablauf


Fristen

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

;

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

12.11.2024;17.11.2020

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 


Zuständige Stelle(n)