Anliegerbescheinigung beantragen
Volltext
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)
- Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V)
Erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.12.2025Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpunkt
die zuständige Gemeinde
Zuständige Stelle(n)
Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau M. Hämmerling (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
038322 54-143
038322 54-703Frau A. Röwer (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
038322 54-146
038322 54-703