Anliegerbescheinigung beantragen


Volltext

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.


Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.


Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.12.2025

Zuständigkeit

die zuständige Gemeinde


Ansprechpunkt

die zuständige Gemeinde


Zuständige Stelle(n)

Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau M. Hämmerling (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Telefon 038322 54-143
Telefax 038322 54-703

Frau A. Röwer (Sachbearbeiter/-in Liegenschaften)
Telefon 038322 54-146
Telefax 038322 54-703