Ausländerzentralregister Auskunft


Volltext

Im Ausländerzentralregister werden persönliche Daten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert, die länger als 90 Tage in Deutschland leben oder gelebt haben. Es enthält Daten wie:

Daten werden auch bei aufenthaltsrechtlich relevanten Anlässen erfasst, zum Beispiel bei der Asylantragstellung.

Möchten Sie eine Auskunft Ihrer im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim BVA einen Antrag stellen. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten an Unbefugte erfolgt, kann Ihr Antrag erst dann beantwortet werden, wenn Ihre Identität zweifelsfrei überprüft wurde.

Hinweis: Sie können die Auskunft auch durch einen Bevollmächtigten beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Bitte fügen Sie eine Übersetzung der Unterschriftsbeglaubigung bei, wenn diese nicht in deutscher Sprache erfolgt ist. Möchten Sie die Auskunft durch einen Bevollmächtigten beantragten, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein (Ausnahme: der Bevollmächtigte ist ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt).


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.

Schriftliche Beantragung:

Persönliche Beantragung:


Fristen

keine


Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

23.09.2019

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Richard-Byrd-Straße 6
50829 Köln


Ansprechpunkt

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Richard-Byrd-Straße 6
50829 Köln

E-Mail: azr-auskunft@bva.bund.de
Telefon: 0228 993588099
Fax: 0228 993582831


Zuständige Stelle(n)