Energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle (433) - Zuschuss Bewilligung


Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 34.300 bekommen, wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen. Die Brennstoffzellenheizsysteme müssen folgende technische Anforderungen erfüllen:

Keine Förderung bekommen Sie:

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung Ihrer Brennstoffzelle ab. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:

Sie können maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss bekommen.

Förderfähige Kosten sind:

Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

müssen bei der Antragstellung einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Hinweis:
Die „Bestätigung zum Antrag“ und die „Bestätigung nach Durchführung“ stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.

Antragsweg per Post

müssen bei der Antragstellung einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Anträge auf Förderung können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Förderung können Sie entweder online oder schriftlich per Post bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

Online-Verfahren
Als Privateigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, stellen Sie den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal auf der KfW.

Hinweis:
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt ein Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter einen gemeinschaftlichen Antrag im KfW-Zuschussportal. Vertretungsberechtigt ist zum Beispiel
der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft oder
ein Miteigentümer, der zur Vertretung bestimmt wurde.

Antragsweg per Post
Als Privateigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, Freiberufler oder in Vertretung für Unternehmen, kommunale Einrichtungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen, stellen Sie den Antrag auf Förderung schriftlich per Post bei der KfW.

 


Bearbeitungsdauer

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.


Fristen


Formulare

Hinweise:
Online-Verfahren

müssen Ihren Antrag online über das KfW-Zuschussportal einreichen.

Antragsweg per Post

müssen Ihren Antrag per Post zur KfW schicken.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
+49 800 5399-001