Hinweise zu kartellrechtlichen Verstößen dem Bundeskartellamt anonym melden


Volltext

Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere  

Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

Über den Postkasten


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.

Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.


Fristen

keine


Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

21.12.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt (BKartA)
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Bundeskartellamt (BKartA), Anonymes Hinweisgebersystem für Kartellrechtsverstöße