Kaffeesteuer


Volltext

Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Waren:


Handlungsgrundlage(n)

§ 12 Abs. 1, § 17 Abs. 6, § 18 Abs. 5,  (KaffeeStG)

§ 19 KaffeeStG

§§ 6, 20-22, 24-25, 27-28 und 30 (KaffeeStV)


Hinweise (Besonderheiten)

Die Verbrauchsteuersätze können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen. Als verbrauchsteuerpflichtiges Unternehmen erhalten Sie von der Zollverwaltung eine oder mehrere Verbrauchsteuernummern.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt.


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postanschrift

Postfach:100761
01077 Dresden, Stadt

(Für Privatpersonen)

(Für Unternehmen)