Kaffeesteuer
Volltext
Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen.
Hierbei handelt es sich um die folgenden Waren:
- Kaffee
Handlungsgrundlage(n)
§ 12 Abs. 1, § 17 Abs. 6, § 18 Abs. 5, (KaffeeStG)
§ 19 KaffeeStG
§§ 6, 20-22, 24-25, 27-28 und 30 (KaffeeStV)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verbrauchsteuersätze können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen. Als verbrauchsteuerpflichtiges Unternehmen erhalten Sie von der Zollverwaltung eine oder mehrere Verbrauchsteuernummern.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt.
Zuständige Stelle(n)
Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postanschrift
Postfach:100761
01077 Dresden, Stadt
(Für Privatpersonen)
(Für Unternehmen)