Ehrenamtskarte MV beantragen


Fachlich freigegeben am

23.10.2024

Zuständigkeit

Die Anträge sind bei der Ehrenamtsstiftung MV zu stellen bzw. einzureichen.


Voraussetzungen

Die Ehrenamtskarte MV erhalten Engagierte, die:


Handlungsgrundlage(n)

Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 7/1209 vom 1. November 2017 „Zivilgesellschaftliches Engagement belohnen - Ehrenamtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“


Volltext

Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV ein attraktives Angebot zur Würdigung der Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land geschaffen. Viele Partner darunter landeseigene Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bieten Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte MV Rabatte und verschiedenste Angebote.

Die Antragstellung zur Ausgabe einer Ehrenamtskarte MV kann durch Vereine, Verbände, Organisationen, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst erfolgen. Die Karte ist für alle Karteninhaberinnen und Karteninhaber drei Jahre gültig. Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte MV ist mit Neuantragstellung bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Die Ausübung des Ehrenamtes muss maßgeblich in M-V sein, der Wohnsitz muss allerdings nicht in M-V liegen. Auch Engagierte, die sich im Rahmen der Kirchen, Bürgerinitiativen, Lernpatenschaften, als Wunschgroßeltern, in Schul-, Kita- Elternräten, bei Klimacamps, Baumpflanzaktionen usw. betätigen, können die Ehrenamtskarte MV erhalten. Anlässlich der Beendigung des Freiwilligendienstes nach zwölf Monaten kann die Ehrenamtskarte MV ebenfalls beantragt werden. Um den Herausforderungen im Alter gerecht zu werden, gilt eine abgesenkte Stundenzahl von 2,5 Stunden pro Woche. Wer über 70 Jahre alt ist und 10 Stunden die Woche oder 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv ist, kann ebenfalls die Ehrenamtskarte MV erhalten. Das junge Engagement wird im Alter von 14 bis 27 Jahren anerkannt, wenn sich 2,5 Stunden pro Woche bzw. 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert wird.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Die ausgegebenen Ehrenamtskarten MV sind ab dem 15. August 2020 an allen teilnehmenden Standorten der Partner gültig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

 


Bearbeitungsdauer


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV
Adresse
Burgstr. 9
18273 Güstrow, Barlachstadt