Förderung: Zuschuss für Opferhilfe-Beratung beantragen


Volltext

Vereine, Verbände sowie soziale oder ähnliche Einrichtungen, die der allgemeinen Opferhilfe-Beratung dienen, können vom Land eine Zuwendung beantragen. Zuwendungen können für Projekte allgemeiner Opferberatungsstellen gewährt werden.

Der Antrag auf Förderung ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung in Höhe von höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

23.01.2020

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt