Luftsportgeräteverzeichnis: Eintragung von zulassungsbefreiten Ultraleichtflugsportgeräten beantragen


Volltext

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Nur registrierte Ultraleichtflugsportgeräte (UL) erhalten ein Kennzeichen.

Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht benötigen in der Regel kein Kennzeichen und erhalten somit auch keinen Eintrag im Luftsportgeräteregister. Wenn Sie trotzdem ein Kennzeichen für Ihr Luftsportgerät wünschen, dann müssen Sie die Eintragung im Luftsportgeräteregister beantragen. 

Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht sind zum Beispiel: 

 Um einen Eintrag beziehungsweise ein Kennzeichen für Ihr UL zu erhalten müssen Sie entweder eine

Zuständig für die Eintragung von Ultraleichtflugzeugen und Ultraleichthubschraubern in das Luftsportgeräteverzeichnis sind die vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur beauftragten Luftsportverbände. Das sind der

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die

Sobald sich an den gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies dem Luftfahrt-Bundesamt oder dem beauftragten Luftsportverband, bei dem Ihr Luftsportgerät registriert ist, mitteilen. Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt

Hinweis:
Für Luftsportgeräte wie zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber sind die beauftragten Luftsportverbände zuständig, hier der Deutsche Aero Club oder der Deutsche Ultraleichtflugverband. Für alle anderen Luftfahrzeuge, wie zum Beispiel Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler oder Hubschrauber, ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Eintragung oder Änderung ihrer Daten im Luftportgeräteverzeichnis müssen schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen. 


Bearbeitungsdauer

5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.


Fristen

keine


Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

09.12.2019

Zuständigkeit

Zuständig für die Eintragung von Ultraleichtflugzeugen und Ultraleichthubschraubern in das Luftsportgeräteverzeichnis sind die vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur beauftragten Luftsportverbände. Das sind der


Zuständige Stelle(n)

Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 28§(!=(
38108 Braunschweig

Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
Adresse
Mühlweg 9
71577 Großerlach

Referat V 610 - Straßenverkehr, Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Jens-Uwe Zingler (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-15610