Elektronische Rechnung – Entgegennahme durch öffentliche Auftraggeber, Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen / Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringt, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen.
Sie steht Ihnen seit dem 18.04.2020 zur Verfügung. Ab dem 01.04.2023 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.
Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.

Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE können Sie für die Rechnungsstellung wählen:

Optional können die Nutzer mittels Freischaltung über die OZG-RE weitere Einbringungsarten nutzen:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Rechnungsbegründende Anlagen können als Anlage der Rechnung beigefügt werden.


Voraussetzungen

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Leitweg-IDs im Land M-V:
 
1. Leitweg-ID's der Landesbehörden in M-V
2. Leitweg-ID's Kommunen und Landkreise im Land M-V (bei Nutzung der OZG-RE)
3. Leitweg-IDs sonstiger öffentlicher Auftraggeber im Land M-V (bei Nutzung der OZG-RE)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registriert haben können Sie Rechnungen im Standard XRechnung  per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung der OZG-RE manuell erstellen.

Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:

Wenn Sie Ihre Rechnungen über die OZG-RE übermitteln möchten:

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig und können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:

Beachten Sie, dass Ihre elektronische Rechnung inklusive der Anhänge 15 MB nicht überschreiten darf und die Anzahl Ihrer Anhänge einschließlich der elektronischen Rechnung auf 200 beschränkt ist. Wird dies überschritten, können die Unterlagen auch auf einem anderen Weg - beispielsweise in einer gesonderten Mail - an die Rechnungseingangsplattform übermittelt werden. Dies ist vorher mit dem Auftraggeber abzusprechen.

Wenn Sie für die Rechnungsstellung nicht den Übertragungskanal „Weberfassung“ wählen, müssen Sie bei den anderen Übertragungskanälen folgendes beachten:

Hinweis: Bei der Rechnungsstellung müssen Sie die sogenannte Leitweg-ID angeben. Dieser Schlüssel dient dazu, den Rechnungsempfänger eindeutig zu adressieren. Die Leitweg-ID wird Ihnen durch Ihren öffentlichen Auftraggeber mitgeteilt.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare


Hinweise (Besonderheiten)

XRechnung ist ein Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.

XRechnung ist eine Konkretisierung ("Core Invoice Usage Specification" beziehungsweise "CIUS") der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.


Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

23.05.2024

Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, II 230


Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, II 230


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)