Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Tragwerksplaner in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V)


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

03.02.2020

Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige über das erstmalige Tätigwerden als auswärtiger Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:
 


Volltext

Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung m "Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner" zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als Tragwerksplaner vorher der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern anzeigen.

Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige erfolgt ist.

Die Anzeige ist nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land eine Anzeige erfolgt ist; eine weitere Eintragung in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Verzeichnisse erfolgt nicht.

Wenn Ihnen die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag bescheinigt hat, dass Sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner eingetragen.


Zuständigkeit

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
https://www.ingenieurkammer-mv.de/
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de


Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
https://www.ingenieurkammer-mv.de/
E-Mail:
info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr


Formulare

Das Formular für die Anzeige der erstmaligen Tätigkeit als auswärtiger Tragwerksplaner kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:


Weiterführende Informationen

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern:


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
100 EUR (FIX)

Jahresgebühr für die Führung in dem Verzeichnis.

Verwaltungsgebühr
200 EUR (FIX)

Gebühr für die Erteilung der Bescheinigung.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt