Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Bauvorlageberechtigte/r in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer M-V)


Volltext

Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind ohne Eintragung im "Verzeichnis der auswärtigen Bauvorlageberechtigten" bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür vergleichbare Anforderungen bezüglich des qualifizierenden Hochschulabschlusses und der praktischen Berufstätigkeit erfüllen mussten.

Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als auswärtiger Bauvorlageberechtigter vorher der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern anzeigen.

Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige erfolgt ist.

Die Anzeige ist nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land eine Anzeige erfolgt ist; eine weitere Eintragung in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Verzeichnisse erfolgt nicht.

Wenn Ihnen die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag bescheinigt hat, dass Sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie in das Verzeichnis der auswärtigen Bauvorlageberechtigten eingetragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige über das erstmalige Tätigwerden als auswärtiger bauvorlageberechtigter Ingenieur sind folgende Unterlagen beizufügen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Nähere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate


Fristen

keine


Formulare

Das Formular für die Anzeige der erstmaligen Tätigkeit als auswärtiger bauvorlageberechtigter Ingenieur kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

30.01.2020

Zuständigkeit

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
0385 55836-0