Schwarzarbeit melden


Volltext

Was ist Schwarzarbeit?              

Der Begriff Schwarzarbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Tatbestände, bei denen gesetzliche Pflichten vor allem steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art, umgangen werden. Erscheinungsbilder sind beispielsweise:

Was fällt nicht unter den Begriff Schwarzarbeit?

Nicht jede Tätigkeit, die beispielsweise ein Nachbar bei Ihnen ausführt, ist Schwarzarbeit.

Dienst- oder Werkleistungen, die

  1. von Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO) oder Lebenspartnern,
  2. aus Gefälligkeit,
  3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
  4. im Wege der Selbsthilfe

erbracht werden, gelten nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht als Schwarzarbeit, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet erbracht werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Der zu meldende Sachverhalt bzw. der Verdacht auf das Vorliegen von Schwarzarbeit sollte so genau wie möglich beschrieben werden (Angabe von Umfang, Zeit und Ort der Handlung).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Ahndung von Verstößen erfolgt durch die zuständige Behörde nach Prüfung des Einzelfalls auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.


Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Partner bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit sind:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern 


Fachlich freigegeben am

03.02.2020

Zuständigkeit

Hinweise zur Schwarzarbeit können Sie direkt beim Hauptzollamt Stralsund melden, oder wenn Sie Fragen zur Thematik Schwarzarbeit haben, wenden Sie sich bitte an:

Landkreise und kreisfreie Städte, Gewerbeämter/Ordnungsämter (unerlaubte handwerkliche Tätigkeiten und gewerberechtlichen Verstößen)

Hauptzollamt (HZA) Stralsund
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
Rudenstraße 18
18439 Stralsund

Außenstellen:
HZA Anklam
Pferdemarkt 1
17389 Anklam

HZA Neubrandenburg
Ihlenfelderstraße 112 - 114
17034 Neubrandenburg

HZA Schwerin
Otto-Weltzien-Straße 7
19061 Schwerin

HZA Rostock
Pressentinstraße 35
18147 Rostock

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Referat 410 (
unerlaubte handwerkliche Tätigkeiten und gewerberechtliche Verstößen)
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin


Zuständige Stelle(n)