Hundesteuer Befreiung
Volltext
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Handlungsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Steuern und Abgaben
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau S. Boost (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-125
038322 54-703Frau H. Ewert (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-124
038322 54-703