Hundesteuer Befreiung


Volltext

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.


Handlungsgrundlage(n)

örtliche Satzungen


Fachlich freigegeben durch

eGo M-V


Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Zuständigkeit

Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuern und Abgaben
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau S. Boost (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
Telefon 038322 54-125
Telefax 038322 54-703

Frau H. Ewert (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
Telefon 038322 54-124
Telefax 038322 54-703