Hundesteuer Ermäßigung
Volltext
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Handlungsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Steuern und Abgaben
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau S. Boost (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-125
038322 54-703Frau H. Ewert (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
038322 54-124
038322 54-703