Hundesteuer Abmeldung


Volltext

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 


Handlungsgrundlage(n)

örtliche Satzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Fachlich freigegeben durch

eGo M-V


Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuern und Abgaben
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau S. Boost (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
Telefon 038322 54-125
Telefax 038322 54-703

Frau H. Ewert (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
Telefon 038322 54-124
Telefax 038322 54-703