Erstmaliges Tätigwerden als auswärtige Gesellschaft in M-V bei der Architektenkammer M-V anzeigen


Volltext

Die Berufsbezeichnungen Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in sind geschützte Berufsbezeichnungen. Sie dürfen im Namen oder in der Firma einer auswärtigen Gesellschaft nur geführt werden, wenn die Gesellschaft als auswärtige Gesellschaft hierzu berechtigt ist.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige des erstmaligen Erbringens von Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern durch auswärtige Gesellschaften sind Unterlagen nur dann erforderlich, wenn die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern den Nachweis bestimmter Voraussetzungen verlangt.


Voraussetzungen

Gesellschaften, die ihren Sitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben, dürfen in ihrer Firma oder in ihrem Namen die Berufsbezeichnungen Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in, Wortverbindungen mit diesen Berufsbezeichnungen oder ähnliche Berufsbezeichnungen führen, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftsstaates befugt sind, diese oder vergleichbare Berufsbezeichnungen in ihrer Firma oder in ihrem Namen zu führen.

Die auswärtigen Gesellschaften haben das erstmalige Erbringen von Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern vorher der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern anzuzeigen. Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn die Gesellschaft bereits in ein entsprechendes Verzeichnis bei einer anderen Architektenkammer in einem Land der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Anzeige bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern


Fristen


Formulare

Die Anzeige des erstmaligen Erbringens von Leistungen auswärtiger Gesellschaften ist formlos möglich.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.11.2019

Zuständigkeit

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt