Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:
- Beratungsleistungen,
- Präventionsmaßnahmen,
- Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Antragsprüfung
- Bewilligung oder Ablehnung
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.12.2019Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt