Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Wie wird gefördert?

Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben


Verfahrensablauf


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.12.2019

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt