Förderung: Zuschuss für vorbereitende Bildungsgänge an Volkshochschulen beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Die Zuwendung wird für die Durchführung von vorbereitenden Bildungsgängen zum Erwerb schulischer Abschlüsse und Grundbildung an Volkshochschulen gewährt. Die Zuwendung dient als Zuschuss zu den aufgewendeten Kosten für das pädagogische Personal, welches mindestens 20,00 EUR pro Unterrichtseinheit erhalten muss.
Die Finanzierung des Zweiten Bildungsweges an Volkshochschulen eröffnet einer Vielzahl von Menschen im Land die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen ohne Gebühren dafür zu zahlen. Dies stellt im Hinblick auf die Bildungs- und Berufsbiografie des Einzelnen sowie im Hinblick auf die Fachkräftesituation des Landes eine nachhaltige Maßnahme dar.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung nach §§ 6 und 8 WBFöG, welche die Landkreise und kreisfreien Städte errichten und unterhalten. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der Volkshochschulen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung in der Art einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Festbetrag hat eine Höhe von 20,00 EUR pro Unterrichtseinheit. Grundlage der Förderung sind die beantragten, förderfähigen Unterrichtseinheiten.
Handlungsgrundlage(n)
- § 32 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (WBFöG M-V)
Fachlich freigegeben durch
Bildungsministerium M-V
Fachlich freigegeben am
27.11.2018Zuständigkeit
Bildungsministerium M-V
Zuständige Stelle(n)
Referat VII 221 - Grundsatzangelegenheiten berufliche Schulen, Übergang Schule und Beruf, Förderung der Weiterbildung und Europäischer Sozialfonds
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Andreas Petters (Referatsleitung)
+49 385 588-17610