Förderung: Zuschuss zur Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Zweck der Förderung ist es, vorschlagsberechtigte Organisationen, wie z. B. Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften bei der eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung der Personen zu unterstützen, die ehrenamtliche Richter bei den Arbeits- und Sozialgerichten des Landes M-V sind oder für ein solches Amt vorgesehen sind. Im Fokus steht die Unterstützung bei der Durchführung von geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Richter. Damit werden eine fortlaufende Qualifizierung und die Möglichkeit eines Erfahrungstausches gewährleistet.

Wer wird gefördert?

Zuwendungen können ausschließlich die nach § 20 des Arbeitsgerichtsgesetzes und § 14 des Sozialgerichtsgesetzes vorschlagsberechtigten Organisationen erhalten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist eine Projektförderung der jährlichen Aus- und Fortbildung, wird als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt und kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Sachausgaben, Ausgaben für Teilnahmeentschädigungen sowie Aufwendungen für Lehrkräfte (u. a. Honorar, Fahrt- und Übernachtungskosten).


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare


Hinweise (Besonderheiten)

Ehrenamtliche Richter können die Zuwendung nicht eigenständig beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

25.11.2019

Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihre zuständige Stelle aus:


Zuständige Stelle(n)

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
August-Bebel-Str. 15-20
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Tiergartenstraße 5
17235 Neustrelitz, Residenzstadt