Förderung: Zuwendung für die gesellschaftliche Integration von Geflüchteten und des Zusammenlebens in den Kommunen beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Ziele des Fonds sind die Förderung der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens im Land sowie die Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens; Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen sollen abgebaut und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Gefördert werden lokal initiierte Projekte u.a.

Gefördert werden auch übergreifende integrationsfördernde Vorhaben wie z.B.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können kreisfreie Städte, Landkreise sowie kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns sein, in denen Geflüchtete sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben.

Wie wird gefördert?

Es werden ausschließlich Vorhaben und Projekte gefördert, deren förderfähige Gesamtausgaben 1.000 Euro nicht unterschreiten. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent aufzubringen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.


Verfahrensablauf

Den Antrag stellen dürfen kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden bei der Bewilligungsbehörde. Sofern sie das Projekt nicht selbst initiiert haben, geben sie als Erstempfänger die Fördergelder an die Projektträger (Vereine, Stiftungen, Initiativen usw.) als Letztempfänger weiter.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.02.2020

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt