Förderung: Zuschuss für Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Untersuchung, Sanierung und Überwachung kommunaler altlastenverdächtiger Flächen und Altlasten

  1. Erstuntersuchung (orientierende Untersuchung) von altlastenverdächtigen Flächen
  2. Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung (Detailuntersuchung, Bewertung und Feststellung des weiteren Sanierungserfordernisses)
  3. Sanierungsuntersuchung (Untersuchung und Beurteilung der in Betracht kommenden Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsabschätzung)
  4. Sanierungsmaßnahmen
    • Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen von Einzelmaßnahmen einschließlich Bauleitung
    • Abdeckung, Abdichtung oder sonstige vergleichbare Sicherungsmaßnahmen
    • Neubau, Umbau, Erweiterung oder Schaffung von Einrichtungen oder Anlagen zur Fassung, Sammlung, Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser, Sickerwasser, verunreinigtem Grund- oder Oberflächenwasser und Gasen
    • chemische, biologische, physikalische oder sonstige Behandlung von Böden und von umweltgefährdenden Stoffen
    • Maßnahmen zur Standsicherheit
    • das erforderliche Entnehmen, Befördern, Lagern und Ablagern gefährlicher Stoffe aus Altlasten
  5. Überwachungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Kommunen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss von höchstens:

gewährt.

Die Mittel stehen aus dem Haushalt des Landwirtschafts- und Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern in einem begrenzten Rahmen zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:


Voraussetzungen

Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn

Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU) stellen. Beim StALU erhalten Sie ein Formular zur Antragstellung.

Die fachliche Erstbewertung des Antrags und die Bewilligung der Förderung erfolgt durch das StALU. Ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vor der Bewilligung der Zuwendung (per Bescheid) gestellt werden.


Bearbeitungsdauer

individuell


Fristen

Der Antrag ist möglichst bis 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu stellen.


Formulare

Der Antrag ist schriftlich (Vordruck in zweifacher Ausfertigung) beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) einzureichen.
Ein Antragsvordruck ist beim StALU erhältlich.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.01.2023

Zuständigkeit

Untere Bodenschutzbehörde - Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Dezernat 42


Ansprechpunkt

Untere Bodenschutzbehörde - Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Dezernat 42


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 42 - Vollzug, Wasserrrecht, Bodenschutz, Altlasten
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad