Förderung des Landes: Zuschuss für das Brandschutzwesen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.08.2021

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Durch die Zuwendung soll das Ehrenamt der Feuerwehren und des Feuerwehrsports gefördert werden. Der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. erhält für die Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Jugendfeuerwehr Zuwendungen: 

a) Maßnahmen zur Durchführung von Jugendfeuerwehrwettkämpfen
b) Personalkosten des Jugendkoordinators
c) Maßnahmen der Landesjugendfeuerwehrarbeit
d) Unterstützung der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände für Aktivitäten der Jugendfeuerwehren auf Gemeinde- und Amtsebene

Des Weiteren erhält der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. Zuwendungen zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Maßnahmen. Hierzu zählen u.a. die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Facharbeit des Verbandes.
Ebenso werden Maßnahmen zur Durchführung von Feuerwehrwettkämpfen durch Zuwendungen gefördert.

Wer wird gefördert?

Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung jeweils in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Höhe ist abhängig von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags hängt davon ab, wann die Haushaltsmittel für das entsprechende Haushaltsjahr bereitgestellt werden.
Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dauert die weitere Bearbeitung des Antrags ca. 2 Wochen.


Voraussetzungen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Eine Zuwendung kann unter den folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
Das Land hat ein berechtigtes Interesse an der Erfüllung bestimmter Projekte durch den Landesfeuerwehrverband M-V e. V. (§ 23 LHO).

Der Zweck kann durch die Übernahme von Bürgschaften und Garantien oder anderen Gewährleistungen nicht erreicht werden.
Beim Zuwendungsempfänger muss eine ordentliche Geschäftsführung gesichert sein. Er muss zudem organisatorisch in der Lage sein, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu gewährleisten und nachzuweisen.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Bei jährlich aufeinanderfolgenden Zuwendungen muss der Zuwendungsempfänger Verpflichtungen aus zurückliegenden Verwendungsnachweisverfahren erfüllt haben.


Zuständigkeit

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz,Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Zuwendungen nach Nummer 3 dieser Richtlinie werden nur dem Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. gewährt. 


Erforderliche Unterlagen


Fristen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz M-V
Adresse
Graf-Yorck-Str. 6
19061 Schwerin, Landeshauptstadt