Zuschuss für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung beantragen


Volltext

Zuwendungszweck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für infrastrukturelle Maßnahmen (Projekte) der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit folgenden Zielen:

a) Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,
b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie die
c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert werden können:

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die als Ober- und Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestuften Gemeinden. Neben kommunalen Projekten können auch Maßnahmen in Trägerschaft des Landes unterstützt werden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Sie beträgt i.d.R. 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiterleiten. Der von dem Zuwendungsempfänger zu erbringende Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben kann, bei Projekten die Kindertageseinrichtungen beinhalten, auch durch einen Dritten erbracht werden.

Für Maßnahmen in Trägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Höhe der Zuweisung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Förderung von Projekten setzt voraus, dass ein positiv bewertetes aktuelles integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt. In dem Konzept sind die kommunalen Strategien zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen, mit denen die Gemeinde konfrontiert ist, herauszuarbeiten und umfassend darzustellen. Die zur Förderung eingereichten Projekte müssen im Kontext der Strategie entwickelt werden.

Die einzelnen Projekte müssen mindestens einem der nachfolgend genannten Ziele entsprechen:

a) Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,
b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie die
c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung und Arbeit.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Die Auswahl der Projekte erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Aufrufen zu einem Wettbewerb. Dem jeweiligen Aufruf werden die Auswahlkriterien beigelegt. Die Projekte sind über die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde einzureichen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich zuständig ist die oberste Bauaufsichtsbehörde. 

Für die Einreichung eines Projekts nehmen die Gemeinden unter der Gesamtheit von potenziell durchführbaren Projekten für ihre Gemeinde zur Umsetzung ihres integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes eine Auswahl von Projekten vor. Bei mehreren vorgeschlagenen Projekten legt die Gemeinde eine Rangordnung fest.
Den Anträgen für die Projekte ist eine Dokumentation der Projektauswahl auf Ebene der Gemeinde beizufügen.

Das jeweils fachlich zuständige Ministerium informiert die Gemeinde über die Entscheidung zur Projektauswahl auf Landesebene und fordert sie im Falle eines positiven Votums zur Einreichung eines qualifizierten Förderantrags beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern auf.


Fristen

Die Auswahl der Projekte erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Aufrufen zu einem Wettbewerb.


Formulare

Der Antrag und ein Vordruck für die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde sind beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern erhältlich.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

25.11.2019

Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsbehörde),
Oberste Bauaufsichtsbehörde


Ansprechpunkt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsbehörde)
Ronald Bahr, Telefon: 0385 6363-1385
Frau Doreen Machel, Telefon: 0385 6363-1415


Zuständige Stelle(n)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
0385 63630