Förderung: Zuschuss zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

03.04.2023

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen


Verfahrensablauf

Antragstellung

Mittelabruf

Hinweis: Mit den Maßnahmen darf grundsätzlich vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden, es sei denn, die Bewilligungsbehörde hat dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme vorher schriftlich zugestimmt.

Weiterführende Informationen:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen 

Zum Mittelabruf müssen Sie einreichen


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Sie können Zuwendungen zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Mit dieser Förderung sollen wirtschaftliche Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen ausgeglichen werden, die bei der Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen.

Gefördert werden für die Dauer von fünf Jahren die Zucht und Haltung der gefährdeten einheimischen Nutztierrassen Rheinisch-Deutsches Kaltblut, Rauhwolliges Pommersches Landschaf, Deutsches Sattelschwein, Deutsches Edelschwein, Deutsche Landrasse, Leicoma, Gelbvieh-Fleisch, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind und Rotvieh/Angler im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Zusammenschlüsse sowie andere Tierhalter, die die genannten Rassen halten und Landbewirtschafter sind.

Nicht gefördert werden:

Wie wird gefördert? 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Rasse der gehaltenen Zuchttiere. Sie beträgt jährlich

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Übersteigt das Antragsvolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, werden die Fördersätze anteilig gekürzt.


Zuständigkeit

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
 


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Sie müssen die Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten und sich für fünf Jahre verpflichten,

Zuwendungsfähig ist die Zucht und Haltung folgender Nutztierrassen:

Die Tiere müssen innerhalb des Verpflichtungszeitraumes für die Reinzucht benutzt werden. Männliche Tiere müssen gekört sein.


Fristen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 620
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Christian Koll
Telefon +49 385 588-61620