Förderung: Zuwendungen zum Erschwernisausgleich für Wald in Natura 2000-Gebieten beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Ausgleich von naturalen oder wirtschaftlichen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern und innerhalb der Horstschutzzone Il der ausgewiesenen Horststandorte  .
Die Förderung dient der Erhaltung, Sicherung und Entwicklung der Schutzgebietskulisse Wald und der jeweiligen relevanten Schutzgüter in Natura 2000-Gebieten sowie innerhalb der Horstschutzzone Il der ausgewiesenen Horststandorte  in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Gegenstand der Zuwendung

Gegenstand der Zuwendung ist der Ausgleich von Erschwernissen bei der rechtmäßigen und nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft ausgeübten Bewirtschaftung von Waldflächen nach § 2 des Landeswaldgesetzes, die sich in ausgewiesenen Gebieten nach der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Gebiete) oder der Richtlinie 2009/147/EG (Europäische Vogelschutzgebiete) befinden oder innerhalb der Horstschutzzone Il der ausgewiesenen Horststandorte.

Auszugleichende Erschwernisse sind erhöhte Bewirtschaftungsaufwendungen und verminderte Bewirtschaftungserträge und Untersagung in der Hortschutzzone Il:

Von einer Zuwendung ausgeschlossen sind Erschwernisse auf Flächen, die dem Eigentümer zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind. Des Weiteren bleiben Waldflächen von Ausgleichszahlungen ausgeschlossen, für die durch öffentlich-rechtlichen Vertrag oder Rechtsvorschriften keine Nutzung zugelassen ist.

Dazu zählen insbesondere:

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind private und kommunale Waldbesitzer gemäß § 4 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes oder deren Vereinigungen einschließlich Zusammenschlüsse.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich:

Beim Zusammenfallen mehrerer Bindungen gemäß 5.2 der Richtlinie (Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie - Wald EARL M-V) auf einer Fläche, wird die Zuwendung auf der Grundlage von Kombinationen berechnet.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Waldfläche muss sich innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern befinden.

Zuwendungen werden nur für Flächen gewährt, für die Fachbeiträge zu Managementplänen, Fledermaus- und Eremithabitaten vorliegen oder die in einem Schreiadler¬-Schutzareal innerhalb eines Europäischen Vogelschutzgebiets liegen. Zuwendungen für die Horstschutzzone II werden nur für Flächen gewährt, für die die Daten im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie erfasst worden sind und außerhalb von FFH-Gebieten liegen. 

Die Fläche eines Waldblockes darf 0,3 Hektar nicht unterschreiten. Abweichungen hiervon kann das zuständige Fachaufsichtsreferat zulassen.

Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt EUR 200 (Bagatellgrenze).

Sofern Zuwendungsempfänger die Bagatellgrenze nicht erreichen, besteht die Möglichkeit, die Zuwendungen über einen Zusammenschluss zu beantragen. Der Zusammenschluss von Zuwendungsempfängern ist ausdrücklich erwünscht und kein Umgehungstatbestand gemäß Artikel 62 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Auszahlungsbeginn ist frühestens der 31. Januar des Antragsfolgejahres, da ab diesem Datum die notwendigen Prüfungen und Kontrollen, Sichtungen der Unterlagen und Bewilligungsbescheide versendet werden können und auf dieser Grundlage die Auszahlung erfolgen kann..


Fristen

Der Antrag ist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres über den Agrarantrag einzureichen.

Bei verspäteter Einreichung einer Zahlungsanforderung wird gemäß Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Betrag, auf den bei fristgerechter Einreichung der Anforderung ein Anspruch bestanden hätte, um 1 Prozent je Arbeitstag gekürzt. Beträgt die Fristüberschreitung mehr als 25 Kalendertage, so wird der Antrag als unzulässig angesehen und abgelehnt.


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

23.02.2023

Zuständigkeit

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Landesforst MV AöR
Fritz Reuterplatz 9
17139 Malchin 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat VI 210 - Forstpolitik, Angelegenheiten der obersten Forst- und der obersten Jagdbehörde, Förderung der Forstwirtschaft
Adresse
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt