Förderung: Zuschuss für KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

04.03.2026

Verfahrensablauf

Antragstellung erfolgt über das Antragsformular, welches auf der Internetseite des Landesförderinstitutes bereitsteht (siehe weiterführende Informationen). Der Antrag ist an das Landesförderinstitut zu richten. Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?
Es werden direkte Personalausgaben (Bruttolohn vor Steuern und gesetzliche Sozialausgaben) für neue und zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen gefördert.

Wer wird gefördert?
Es können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die in der Positivliste des GRW- Koordinierungsrahmens aufgelistet sind. Ergänzt wird dies um den Bereich der industrienahen Dienstleistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft.

Wie wird gefördert?
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages.


Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt