Förderung: Stipendium für Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen an Medizinstudierende, die sich verpflichten, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum ärztlich tätig zu werden.

Wer wird gefördert?

Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Die Zuwendung kann nach dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für vier Jahre und drei Monate, gewährt werden.


Handlungsgrundlage(n)

Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen an Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstudierenden-Zuwendungsrichtlinie – MedStudZuwRL M-V)


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich:

Bei ausländischen Bewerbern sind zusätzlich zu den genannten Unterlagen für die Antragstellung erforderlich:


Voraussetzungen

Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn die antragstellende Person den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden hat.

Die Zuwendung kann gewährt werden, sofern der oder die Studierende in Deutschland uneingeschränkt leben und auch arbeiten darf. Für Personen, die nicht Deutsche oder EU-Staatsangehörige sind, ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Der oder die Studierende verpflichtet sich,


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Bewilligungsbehörde prüft die Vollständigkeit des Antrages und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.


Fristen

Anträge auf Förderung können zweimal jährlich gestellt werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

14.04.2021

Zuständigkeit

Bewilligungsbehörde ist das
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV
Adresse
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt