Förderung: Zuschuss für investive Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

16.04.2026

Volltext

Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Was wird gefördert?

Gefördert werden angemessene Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; einschließlich allgemeiner Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Investition stehen (u.a. allgemeine Aufwendungen für Architekten- und Ingenieurleistungen, Beratungsgebühren, Durchführbarkeitsstudien und andere Ausgaben der Vorplanung).

Die Investitionen können gerichtet sein auf

Die Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Sie können sich in Projektabschnitte gliedern.

Für folgende Investitionen ist die Förderung ausgeschlossen:

Folgende Ausgaben sind u.a. von der Förderung ausgeschlossen:

Wer wird gefördert?

Gefördert werden unbeschadet der gewählten Rechtsform:

Qualitätsprodukte sind solche landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Produkte, die nach Qualitätsregeln gem. Art. 20 Abs. 2 der VO (EU) 2022/2472 hergestellt werden (Ökoprodukte oder Produkte mit Herkunftsbezeichnungen).

Zuwendungsempfänger können nicht sein:

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung, in Form eines nicht rückzuzahlenden Zuschusses gewährt.

Die Höhe der Zuwendungen beträgt für Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen bei

Erzeugerzusammenschlüssen (KMU) bis zu 35 Prozent

Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung:

Die aufgeführten Fördersätze können sich durch folgende Zuschläge erhöhen:

Für die Verarbeitung von landwirtschaftlichen zu Nicht- Anhang-I Erzeugnissen kann mittleren Unternehmen ein Zuschuss bis zu 10 Prozent und für kleine und Kleinstunternehmen bis zu 20 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen:

Schlachtunternehmen müssen folgende zusätzliche Anforderungen erfüllen:

  1. Mit einer regionalen Bedarfs- und Umfeldanalyse muss dargelegt werden, dass nach Umsetzung des Vorhabens keine Verdrängung oder signifikante Schwächung von bestehenden Unternehmen der Schlachtung und Fleischverarbeitung (insbesondere von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen) zu erwarten ist und das Vorhaben vorrangig einer regional ausgerichteten Wertschöpfungskette und der Verkürzung von Tiertransportzeiten dient. Die regionale Bedarfs- und Umfeldanalyse ist im Auftrag des Antragstellers extern durch einen unabhängigen Sachverständigen mit ausgewiesenen Fachkenntnissen des Schlachtmarktes zu erstellen und muss in einer räumlich ausgerichteten (d. h. über Ländergrenzen hinausgehenden) Betrachtung mindestens die folgenden Teilanalysen umfassen:
    • Beschreibung des Bezug- und Absatzmarktes unter Darstellung der regionalen Wertschöpfungskette,
    • Abschätzung des Regionalvermarktungspotentials innerhalb des vorgesehenen Vertriebsgebietes,
    • Kalkulation des Schlachttieraufkommens innerhalb des vorgesehenen Einzugsgebietes,
    • Analyse der Wettbewerbersituation bezogen auf die Einzugsgebiete bestehender Schlachtstätten unter besonderer Berücksichtigung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen,
    • Bedarfsermittlung für zusätzliche Schlachtkapazitäten innerhalb des vorgesehenen Einzugsgebietes.

Auf die regionale Bedarfs- und Umfeldanalyse kann verzichtet werden, wenn die Aufwendungen der Modernisierung bestehender Schlachtstätten dienen und das Vorhaben mit einer Kapazitätserweiterung von nicht mehr als 10 Prozent verbunden ist.

  1. In der muss Schlachtstätte auch die Lohnschlachtung angeboten werden, einschließlich der Annahme von Schlachtvieh in kleinen Stückzahlen (d. h. ohne Mindestanlieferungsmengen).

Die Förderung von Aufwendungen für Investitionen in die Schlachtung von Tieren ist befristet:

Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte müssen:

Regionale Wertschöpfungsketten:
EZZ oder einzelne Erzeuger mit denen Liefer- oder Dienstleistungsverträge abgeschlossen werden müssen in MV ansässig sein oder ihre Erzeugnisse dort produzieren und die Geschäftsbeziehungen mit beteiligten regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen für mind. 5 Jahre durch Kooperationsvereinbarungen, Liefer- oder Dienstleistungsverträge nachgewiesen werden, soweit das Vermarktungskonzept keine relevante Eigenvermarktung an Endverbraucher vorsieht.

Der Zuschlag ist befristet bis zum 31.12.2026.


Verfahrensablauf

Die Anträge können über das ganze Jahr im Online-Verfahren gestellt werden. Es ist das digitale Antragsverfahren auf der Homepage des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt anzuwenden (Projektförderung - Regierungsportal M-V).

Auskunft erteilt die Bewilligungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Herr Rentz 0385 58866-270, Frau Böther 0385 58866-275) 

Soll der Antrag noch im selben Jahr bewilligt werden, muss dieser vollständig bis zum 31. Juli vorliegen. Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (31.3. und 31.08.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.


Fristen

Eine Projektauswahl unter den bewilligungsreifen Anträgen erfolgt zum 31.03. und 31.08. des jeweiligen Jahres. Soll der Antrag noch im selben Jahr bewilligt werden, muss dieser vollständig bis zum 31. Juli vorliegen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Mit den Maßnahmen darf grundsätzlich vor Antragseingang in der Bewilligungsbehörde nicht begonnen werden.


Zuständigkeit

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg


Bearbeitungsdauer

individuell


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat IF - Investive Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der gewerblichen Wirtschaft im ländlichen Raum
Adresse
Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Hartmut Rentz (Dezernatsleitung)
Telefon +49 385 588-66270