Förderung: Zuschuss für Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege zur Hilfe für Menschen in kritischen Lebenssituationen beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für ambulante Maßnahmen im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen zu helfen und sie nachhaltig zu eigenständiger Lebensführung zu aktivieren.

Wer wird gefördert?

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte (Letztempfänger) kann zugelassen werden, soweit diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.05.2021

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt