Förderung: Zuschuss für Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für Familienentlastende Dienste bei Menschen mit Behinderungen beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist die Ermöglichung entsprechender Hilfsangebote durch Familienentlastende Dienste, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zu entlasten, die Pflegebereitschaft der betroffenen Familien zu erhalten, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und vollstationäre Unterbringung zu vermeiden.

Der Familienentlastende Dienst richtet sich mit seinen Angeboten an Familien oder Lebensgemeinschaften mit behinderten Angehörigen.Gefördert werden können folgende Leistungen:

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte (Letztempfänger) weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.  

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung wird ausschließlich für Personalausgaben (ausgenommen pauschale Regiekosten o.ä.) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.06.2020

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2031 - Förderung III – 2
Adresse
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt