Förderung: Zuschuss für Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für ambulante Maßnahmen bei Menschen mit Behinderungen beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Ziel der ambulanten Maßnahmen ist die selbstbestimmte Lebensführung durch Förderung und Stärkung der individuellen Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen. Eine stationäre Betreuung soll vermieden werden. Gefördert werden können Maßnahmen zur Einübung von Verhaltensweisen zur Stärkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, der Aktivierung des Selbsthilfe- und Selbstständigkeitspotenzials oder der Verbesserung von Grob- und Feinmotorik sowie der geistigen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen sowie sonstige Maßnahmen zur Förderung der Inklusion in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Qualifizierte Fachkräfte bieten insbesondere folgende Leistungen an:

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) können nur die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte (Letztempfänger) weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen nach Nummer 4 erfüllen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Zuwendungsfähig können sein


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.06.2020

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2031 - Förderung III – 2
Adresse
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt