Förderung: Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des ELER beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich

2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen

3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung des Laubholzunterbaus in kalamitätsgefährdeten Wäldern:

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung der Waldbrandvorsorgemaßnahmen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Eine Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.


Fristen


Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen

Landesforst M-V AöR
Fritz Reuterplatz 9
17139 Malchin


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Zuständigkeit

Landesforst MV AöR


Ansprechpunkt

Landesforst MV AöR


Zuständige Stelle(n)

Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Manfred Baum (Anstaltsleitung)
Stefanie Wiedow (Fachperson für Datenschutz)