Förderung: Zuschuss für Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte

Gegenstand der Zuwendung

Wer wird gefördert?

Vereine und Verbände

Wie wird gefördert?

Es können Zuschüsse bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben:

Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Zuwendungsempfänger.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit dem freiwillig zu verwendenden Antragsvordruck sind vorzulegen:


Voraussetzungen

Die Förderung beschränkt sich auf Projekte innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in Ausnahmefällen auch auf solche, die nicht nur im Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, aber von besonderem Landesinteresse sind.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos an die Bewilligungsbehörde gerichtet werden. 

Bitte verwenden Sie - wenn möglich - den Antragsvordruck. Wird der Antragsvordruck nicht genutzt, muss der Antrag die im Vordruck genannten Punkte enthalten. Zur Beratung von Projektideen oder Entwürfen vor der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die im Antragsvordruck genannten Ansprechpartner.


Bearbeitungsdauer

individuell


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.05.2023

Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LUNG 200 - Artenschutzvollzug, Rechtsangelegenheiten des Natur- und Immissionsschutzes, Staatliche Vogelschutzwarte
Adresse
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt