Förderung: Zuschuss für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

03.02.2026

Erforderliche Unterlagen

Für das Auswahlverfahren:

Für das Antragsverfahren:


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt zur Unterstützung seiner Wasserstrategie Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereichen sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.

Die Zuwendungen zielen darauf ab, zum Klimaschutz beizutragen, die Wasserwirtschaft an den Klimawandel anzupassen, eine umweltverträgliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen anzuregen, die wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen zu erhalten und zu entwickeln oder den Hochwasser- und Küstenschutz zu verbessern. Die Zuwendungen leisten damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume.

Insbesondere investive und konzeptionelle Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung an Fließ- und Standgewässern, Vorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, Vorhaben zum Grundwasserschutz, zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur weitergehenden Abwasserbehandlung werden gefördert.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie juristische Personen des Privatrechts sein, soweit sie Träger förderfähiger Vorhaben sind.

Wie wird gefördert?

Für konzeptionelle Projekte richtet sich die Höhe der Zuwendung nach den Vorhaben, mit denen sie im Zusammenhang stehen.


Zuständigkeit

Bewilligungsbehörden sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt


Fristen

Der Förderantrag für ein investives Vorhaben ist bis zum 30. April des Vorjahres einzureichen.

Der Förderantrag für ein konzeptionelles Projekt kann stets eingereicht werden. Zum 31. März und 30. September werden die Konzepte zur Förderung ausgewählt.


Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


Verfahrensablauf

Für Fördermittelanträge wird ein Auswahlverfahren nach vorher festgelegten Projektauswahlkriterien durchgeführt. Im Ergebnis werden alle zur Förderung vorgesehenen Vorhaben in Projektlisten aufgenommen.

Im Anschluss sind für diese Vorhaben die Fördermittelanträge zu präzisieren und zu vervollständigen. Es folgen Bewilligungsverfahren, Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweisverfahren. Ein Antrag auf förderungsunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vor Bewilligung gestellt werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Bearbeitungsdauer

individuell


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 41 - Allgemeine Angelegenheiten, Projektförderung, Verdingungswesen, Siedlungswasserwirtschaft, Bauverwaltung nach Z-Bau
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad