Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen


Volltext

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für den eigenen Pkw oder das eigene Motorrad oder für ein selbst dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Fristen

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

05.03.2019

Zuständigkeit

Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden 


Zuständige Stelle(n)