Förderung: Zuschuss für die Integration von Migrantinnen und Migranten beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Ziel ist die Förderung der Integration und der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit.

Gefördert werden bedarfsgerechte, regionale und nachhaltige Projekte im Sinne des § 45 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, insbesondere

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige, rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung nach Abstimmung mit anderen Zuwendungsgebern in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.


Voraussetzungen

Gefördert werden können Projekte in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bedarf für das Projekt soll von Seiten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, auf dessen oder deren Gebiet das Projekt durchgeführt wird, bestätigt sein.

Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als

erforderlich.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales


Fachlich freigegeben am

15.08.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Förderangelegenheiten
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt