Förderung: Zuschuss für die ökologischen Umweltbeobachtung durch Vereine und Verbände beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

11.05.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert wird nach dieser Richtlinie die systematische Ermittlung und Aufbereitung von Daten über den Zustand und die Veränderung von Biotopen, Lebensraumtypen sowie von Arten und deren Lebensräume insbesondere zur Erfüllung der Berichtspflichten aus internationalen Naturschutzübereinkommen und EU-Richtlinien.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind Naturschutz-Vereine und -Verbände, insbesondere die nach § 63 des Landesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzverbände.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Vollfinanzierung gewährt und im Zuwendungsbescheid auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

Nicht zuwendungsfähig sind:


Hinweise (Besonderheiten)

Das Untersuchungsergebnis ist der Bewilligungsbehörde als Ergebnisbericht vorzulegen. Inhalt und Form des Ergebnisberichtes werden durch die Bewilligungsbehörde im Zuwendungsbescheid festgelegt.


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag erfordert in der Regel folgende Angaben:


Verfahrensablauf

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages. Der Antrag ist auf Vordrucken in zweifacher Ausfertigung an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie zu richten. Antragsvordrucke sind bei der Bewilligungsbehörde zu beziehen.


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn ein besonderes Interesse des Landes an der beantragten Umweltbeobachtung besteht.

Dies ist der Fall, wenn


Bearbeitungsdauer

individuell


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LUNG 200 - Artenschutzvollzug, Rechtsangelegenheiten des Natur- und Immissionsschutzes, Staatliche Vogelschutzwarte
Adresse
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt