Förderung: Zuschuss für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung beantragen


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

12.12.2023

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden: 

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Die Lokale Aktionsgruppe schlägt auf der Grundlage ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Voraussetzungen

Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.

Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.


Fristen

Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.


Verfahrensablauf

Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.

Zuwendungsanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.


Erforderliche Unterlagen

Die mit dem Zuwendungsantrag einzureichenden Unterlagen sind im Antragsformular bezeichnet. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Handlungsgrundlage(n)

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates


Hinweise (Besonderheiten)

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.

Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 2.500,00 EUR nicht unterschreitet.

Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.


Bearbeitungsdauer

individuell


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständigkeit


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 30 - Grundsatzangelegenheiten Flurneuordnung, Vermessung, Aufsicht Bau und TG, EDV
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zuständiger Mitarbeiter

Jan Garbers
Telefon +49 385 588-68300