Förderung: Zuschuss für Projekte und Veranstaltungen im Seniorenbereich beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt zur Umsetzung des Landesprogramms "Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern" Zuwendungen für Projekte und Veranstaltungen, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Ziel ist es, die gesellschaftspolitischen Potenziale älterer Menschen zu aktivieren und Anreize für die Weiterentwicklung in wesentlichen seniorenrelevanten Themenbereichen zu geben, die zu einer Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen können.

Gefördert werden können überregionale Veranstaltungen wie Landesseniorentage, Landeswettbewerbe und Fachtagungen, Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Menschen wie das Qualifizierungsprogramm „seniorTrainer/-in“ sowie Maßnahmen zur Vernetzung, die das Ziel haben, ältere Menschen als Multiplikatoren zu befähigen, ehrenamtlich Projekte und Initiativen zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus werden innovative Projekte (Modellprojekte) gefördert, die ältere Menschen für ein bürgerschaftliches Engagement aktivieren oder zur Koordinierung und transparenteren Gestaltung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort sowie zur Entwicklung und Erprobung von Konzeptionen zu gesellschaftspolitisch relevanten Themenstellungen mit Bezug zu älteren Menschen beitragen. 


Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können sein:

Wie wird gefördert?

Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung für einzelne, abgegrenzte Vorhaben im Wege einer Festbetragsfinanzierung als Regelfall.

In besonders begründeten Einzelfällen kann zur Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ein Festbetrag in Höhe von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, wenn das Interesse an der Durchführung des Projektes deutlich überwiegend beim Land liegt und der Zuwendungsempfänger nicht in der Lage ist, das Projekt mitzufinanzieren.

Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:

Bei Lehrgängen, Seminaren, Kursen, Konferenzen, Arbeitstagungen oder ähnlichen Veranstaltungen entsprechend Nr. 5.2 der Richtlinie

  1. Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und etwaige Tagungs- oder Lehrgangsgebühren für Teilnehmende sowie für Referentinnen und Referenten unter Beachtung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes bei mehrtägigen Veranstaltungen bis zu 50 Euro pro Tag und Person und bei eintägigen Veranstaltungen bis zu 25 Euro pro Tag und Person,
  2. Honorare für Referentinnen und Referenten sowie Moderatorinnen und Moderatoren bis zu 250 Euro pro Veranstaltungstag (ganzjährige Mitarbeit), in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Erforderlichkeit höherer Qualifikation, auch höhere Honorare,
  3. Fahrkosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes,
  4. Mieten für Veranstaltungsräume und Technik sowie
  5. Organisations- und Vorbereitungsausgaben.


Bei sonstigen Maßnahmen entsprechend Nr. 5.3 der Richtlinie

  1. Personalausgaben höchstens bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 10 TV-L für leitende Tätigkeiten (Projektleitung) und bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 5 TV-L für Büro-/Schreibkräfte,
  2. Ausgaben für Miet- und Betriebskosten, für Fort- und Weiterbildungen, für einmalige Beschaffungen und Ersatzbeschaffungen, für Öffentlichkeitsarbeit, für Lehr- und Lernmaterialien und für Fachliteratur (Sachausgaben)
  3. Reisekosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes sowie
  4. Preisgelder für Wettbewerbe mit seniorenrelevantem Bezug.

Ausgaben für den erforderlichen Verwaltungsaufwand wie Telefon, Porto und Büromaterialien können als Verwaltungspauschale bis zu einer Höhe von 10 Prozent der unter den Buchstaben b bis d genannten Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Anträge auf Projektförderung können an die Bewilligungsbehörde gerichtet werden. Es sind die bereitgestellten Antragsunterlagen zu verwenden.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.02.2020

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2031 - Förderung III – 2
Adresse
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt