Förderung: Zuschuss für die gewerbliche Wirtschaft beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Es können folgende Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert werden:

Folgende Erstinvestitionsvorhaben großer Unternehmen in eine neue Wirtschaftstätigkeit können gefördert werden:

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Förderfähig sind insbesondere Vorhaben mit Geschäftsgegenständen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) entsprechend der Auflistung in der Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens. Einschränkungen der Förderung können sich aus den jeweils gültigen Festlegungen der Förderpraxis ergeben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird grundsätzlich als sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt. Seit dem 1. Januar 2022 gelten für Investitionsvorhaben folgende Fördersätze, nach Unternehmensgröße und Landkreisen sortiert:

Für Vorhaben in den Landkreisen Rostock, Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen: 

Für Vorhaben in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald:

Für Vorhaben in den kreisfreien Städten Schwerin und Hansestadt Rostock:

Für kleine und mittlere Unternehmen gilt die KMU-Definition der EU. Eine Anhebung des Basisfördersatzes um bis zu 10 Prozentpunkte kann bis zum beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersatz nach Maßgabe der Erfüllung folgender Voraussetzungen gewährt werden:

Investitionsvorhaben von großen Unternehmen werden im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Struktureffekte gefördert. Eine mögliche Einzelfallentscheidung wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit getroffen; dabei wird nach Abwägung der Umstände des Einzelfalls auch über die Höhe der Förderung entschieden.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

In dem Förderprogramm können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) gefördert werden, die dauerhaft Arbeitsplätze beziehungsweise Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und die bedeutende regional wirtschaftliche Effekte mit sich bringen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöht werden oder der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligungsbehörde prüft die zur Bearbeitung des Antrages notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit, Förderwürdigkeit gemäß geltender Regularien und Festlegungen, Fristeinhaltung sowie Antragsberechtigung.

Für das Erstellen des Zuwendungsbescheides erfolgt die Gesamtprüfung und Bewertung aller vorliegenden Unterlagen unter Berücksichtigung gültiger Rechtsgrundlagen. Neben dem Zuwendungsbescheid wird ein Bewilligungsvermerk sowie die Anlagen zum Bewilligungsbescheid, gegebenenfalls Minister-Begleitschreiben erstellt.


Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage vollständiger Unterlagen wird innerhalb von vier Wochen ein Zuwendungsbescheid erstellt.


Fristen

Für die Vervollständigung des Antrags ist gemäß Förderpraxis eine Frist von einem Jahr nach Antragseingang festgelegt. Der Antragsteller kann eine Verlängerung der Frist beantragen über deren Gewährung im Einzelfall entschieden wird. Werden innerhalb der Jahresfrist die Antragsunterlagen nicht vervollständigt, wird die Ablehnung des Antrags angekündigt.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.03.2024

Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
0385 63630