Förderung: Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

04.04.2025

Erforderliche Unterlagen

Mit dem im Onlineverfahren zu stellenden Förderantrag sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für die Gründung und Entwicklung von eigenständigen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.

Gegenstand der Zuwendung:

Zuwendungsfähig sind:

Nicht zuwendungsfähig sind u.a. :

Wer wird gefördert?

Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Greifswald, Anklam, Bad Doberan, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Teterow, Ueckermünde, Waren, Wismar, Wolgast

Wie wird gefördert?

 Fördersätze:


Verfahrensablauf

Anträge werden im Onlineverfahren gestellt. Auskunft erteilt die Bewilligungsbehörde, das Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Frau Böther 0385 588 66275; Herr Rentz 0385 588 66270). Soll der Antrag noch im selben Jahr bewilligt werden, muss dieser vollständig bis zum spätestens 30. November vorliegen.

Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (31.3.; 30.6.; 30.9.; 30.11.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.


Voraussetzungen

Der Zuwendungsempfänger hat


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, bevor das Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) den Antragseingang bestätig. Zum Beginn des Vorhabens zählt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn hat den Förderausschluss der gesamten Maßnahme zur Folge. Bei Baumaßnahmen gelten Planungs- bzw. Projektierungsleistungen nicht als Beginn des Vorhabens.


Zuständigkeit

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat IF - Investive Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der gewerblichen Wirtschaft im ländlichen Raum
Adresse
Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Hartmut Rentz (Dezernatsleitung)
Telefon +49 385 588-66270