Förderung: Zuschuss für Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, tiergerechten, multifunktionalen sowie witterungsangepassten Landwirtschaft für investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen Zuwendungen. Die Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes, insbesondere der Emissionsminderung, stehen dabei besonders im Fokus.

Gegenstand der Förderung:

Zuwendungskatalog

  1. Unterstützung von langlebigen Investitionen in der Tierhaltung und/oder arbeitsintensiven Bereichen der Pflanzenproduktion:

Im Fall von Stallbauinvestitionen sind die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung zu erfüllen (Anlage 1 der Richtlinie).

Darüber hinaus sind besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz zu erfüllen. Diese gelten dann als erfüllt, 

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Investitionen in Frostschutzberegnungsanlagen, Hagel- und Starkregenschutz für Sonderkulturen sind von den besonderen Anforderungen ausgenommen.

  1. Zuwendungen für spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK):

Wer wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen. Dazu gehören auch Imkereien sowie Wanderschäfereien.

Antragsteller auf Zuwendungen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Wie wird gefördert?

65 % Zuwendung:

50 % Zuwendung:

40 % Zuwendung:

30 % Zuwendung:

20 % Zuwendung:

Junglandwirte

Betreuungsgebühren

Europäische Innovationspartnerschaften (EIP Agri)

Die Förderung ist begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von 2,5 Mio. EUR. Diese Obergrenze kann höchstens einmal pro Zuwendungsempfänger ausgeschöpft werden. 

Die AFP-Zuwendung ist in der laufenden Förderperiode auf 1 Mio. EUR je Unternehmen begrenzt.

Für Kapitalmarktdarlehen, die zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erforderlich sind, können Bürgschaften bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern gewährt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit dem im Onlineverfahren zu stellenden Antrag sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Anträge werden im Online verfahren gestellt. Auskunft erteilt die Bewilligungsbehörde, das Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Herr Rentz 0385 588 66270; Frau Luschas 0385 588 66271). Soll der Antrag noch im selben Jahr bewilligt werden, muss dieser vollständig bis zum 31. August in der Bewilligungsbehörde vorliegen.

Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (31.3.; 30.6.; 30.9.; 30.11.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.


Bearbeitungsdauer

individuell


Fristen

Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (31.03.; 30.06.; 30.09.; 30.11.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.02.2026

Zuständigkeit

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat IF - Investive Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der gewerblichen Wirtschaft im ländlichen Raum
Adresse
Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Hartmut Rentz (Dezernatsleitung)
Telefon +49 385 588-66270