Förderung: Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen beantragen


Volltext

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.

Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.

Wie wird gefördert?

Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:

Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.

Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Es ist ein formgebundener Antrag an die Bewilligungsbehörde zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.


Formulare


Weiterführende Informationen

Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Zuständigkeit

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH


Zuständige Stelle(n)

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA)
Adresse
Schulstr. 1-3
19055 Schwerin, Landeshauptstadt