Förderung: Zuschuss für Vorhaben zur Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration beantragen


Volltext

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können Sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft, eingetragener Verein, Verband oder Stiftung sowie als sonstige nicht kommerzielle Organisation oder Einrichtung erhalten, wenn Sie Ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern (MV) haben. Sollten Sie Ihren Sitz nicht in MV haben, können Sie in Ausnahmefällen eine Zuwendung erhalten, sofern an dem Projekt überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner aus MV teilnehmen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Gewährt wird Ihnen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung oder einer Anteilfinanzierung. Der Zuschuss beträgt höchstens 3.000 Euro je Projekt und soll 50 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

Nicht zuwendungsfähig sind:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Ihr Projekt muss nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen. Projekte mit im Kern kulturellem, sportlichem oder reinem Begegnungscharakter sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von Ihnen aus eigenen Mitteln oder anderen nicht-öffentlichen Mitteln wie Teilnehmerbeiträge, Sponsorengelder und Spenden zu finanzieren.


Verfahrensablauf

Eine Zuwendung können Sie nur über die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragen. 


Bearbeitungsdauer

ca. 4 bis 6 Wochen


Fristen

Das Antragsformular müssen Sie spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde einreichen. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn rechtliche Verpflichtungen, wie z.B. verbindliche Buchungen oder Vertragsabschlüsse, eingegangen sind.

Den Verwendungsnachweis müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Projektes bei der Bewilligungsbehörde einreichen.


Formulare


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.03.2022

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)